Berlin - Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen.
Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus der Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel 65, CDU mit den Ministerpräsidenten.
Damit ist vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga bis zum Jahresende ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss.
Ein Verbot würde neben den Fußballclubs von der Bundesliga bis zur Regionalliga auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen.
Über die Zulassung von Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen wollte Merkel erst später entscheiden. Das müsse heute nicht geschehen, sagte sie nach dpa-Informationen in den Beratungen mit den Ministerpräsidenten.
Bei Feierlichkeiten im Familien und Freundeskreis sind nicht Bund und Länder uneinig
Bund und Länder haben sich bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus der Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel 65, CDU mit den Ministerpräsidenten.
Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.
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